Subventionen

Restaurierungsmassnahmen an Denkmälern können mit staatlichen Denkmalsubventionen unterstützt werden. Entsprechende Anfragen sind an die Denkmalpflege zu richten, die sie prüft bzw. an die beschlussfassende Kommission für Denkmalsubventionen weiterleitet.

Geplante Eingriffe, für die eine Subventionierung beantragt werden soll, sind vor dem Einreichen des Gesuchs mit der Denkmalpflege zu besprechen.

Zu berücksichtigen ist Folgendes: Soll ein Bauvorhaben subventioniert werden, so darf mit den baulichen Eingriffen erst dann begonnen werden, wenn der Beschluss der Kommission zum Gesuch vorliegt (siehe Gesetz über den Denkmalschutz [DSchG, SG 497.100], §§ 11 und 12). Es sind daher für die Planung des Baubeginns die Fristen für die Bearbeitung des Gesuchs zu berücksichtigen. Entsprechende Merkblätter können bei der Kantonalen Denkmalpflege (Zuständigkeit: Stefan Häberli) bezogen werden.