Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI ist für das Baubewilligungswesen zuständig. Bei der zuständigen Bauinspektorin/ dem zuständigen Bauinspektor erhält man Auskunft zum nötigen Verfahren: Ist eine Massnahme überhaupt bewilligungspflichtig? Erfordert sie ein ordentliches Baubegehren? Genügt ein Meldeverfahren? Welche Vorschriften und Amtsstellen sind betroffen? Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des BGI.