
Meldeverfahren
Unterhaltsarbeiten an eingetragenen Denkmälern und am äusseren von Gebäuden in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone sind meldepflichtig (dies im Unterschied zu Baumassnahmen und Veränderungen, die ein Bewilligungsverfahren erfordern).
Die Meldung muss 2 Monate vor Beginn der Arbeiten mit einem amtlichen Formular beim Bauinspektorrat (Rittergasse 4, Tel. 061 267 92 00) eingehen. Die Denkmalpflege setzt sich daraufhin mit der Bauherrschaft in Verbindung, um die Massnahmen zu besprechen und die Baubegleitung zu koordinieren.
Die frühzeitige Information der Denkmalpflege soll auch sicherstellen, dass allfällige Anträge auf die Gewährung kantonaler Denkmalsubventionen fristgerecht behandelt werden können.