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April bis Oktober 2013
Die Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt
Die Denkmalpflege des Kantons Basel Stadt ist eingegliedert in das Amt für "Städtebau und Architektur" des Bau- und Verkehrsdepartements. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980 und sind in §6 der zu diesem Gesetz gehörigen Verordnung sowie in §13 der Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 festgehalten. Sie haben zum Ziel, die Denkmäler zu erhalten. Als Denkmäler gelten dabei Bauten, Baugruppen und Anlagen, die wegen ihres kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wertes erhaltenswürdig sind. Diese Werte sind zu erforschen und, wenn möglich, in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern.
Diese Aufgaben erfüllt die Basler Denkmalpflege durch Inventarisation, Bauforschung, Schutzmassnahmen und Baubegleitung. Dokumentation und Administration ergänzen die Arbeit der Denkmalpflege, die an ihrem Amtssitz im Kleinen Klingental auch für das Museum und die Veranstaltungen im Hause zuständig ist.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben stehen der Basler Denkmalpflege der Denkmalrat, die Fachkommission «Inventarisation Kunstdenkmäler Basel Stadt» und die Stiftung pro Klingentalmuseum zur Seite. Ein wesentliches Mittel zur Erhaltung der Denkmäler ist die Förderung durch Staatsbeiträge. Die Denkmal-Subventionen werden unter der Aufsicht der Kommission für Denkmalsubventionen ausgerichtet.

